Gesetzliche Altersgrenzen und Voraussetzungen im Überblick
Mit schriftlicher Genehmigung der Sorgeberechtigten darf mit Luftdruck- oder CO2-Waffen geschossen werden. Eine qualifizierte Jugendbasislizenz-Aufsicht ist dabei Pflicht.
Jugendliche dürfen nun auch mit Kleinkaliberwaffen (KK) schießen. Auch hier ist die schriftliche Zustimmung der Eltern sowie eine spezielle Aufsicht erforderlich.
Volljährige Schützen dürfen alle zugelassenen Disziplinen gemäß der Sportordnung ausüben. Für den Erwerb eigener Waffen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG).